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Erlass des MK v. RdErl. d. MK vom 3.6.2005 - 23-82 114/5 VORIS 21069

            

Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.

 

In unserem Präventionskonzept, das in einem gemeinsamen Ausschuss von Schülern, Eltern und Lehrern entwickelt wurde, sind Hilfen vorgesehen, die es den Schülerinnen und Schülern erleichtern sollen, das absolute Rauchverbot einzuhalten. Es enthält aber auch Maßnahmen, die bei Nichteinhaltung des Verbotes durchgeführt werden.


 

1. Übertretung

    Aufsicht führende Lehrkraft informiert die/den Klassenlehrer/in

-     Brief der Schule  an die Erziehungsberechtigten

-     Elterninformation zum Thema „RAUCHEN“

-     freiwillige Teilnahme am Anti-Rauch-Kurs in der Schule

-     Vermerk im „Raucherordner“ der Schule

  2. Übertretung

    Aufsicht führende Lehrkraft informiert die/den Klassenlehrer/in

    Brief der Schule an die Erziehungsberechtigten

-      Übernahme von gemeinnützigen Aufgaben für die Schulgemeinschaft für einen begrenzten Zeitraum

-      Übergabe der Informationsschrift „Vor und nach deiner letzten Zigarette“

-      Vermerk im „Raucherordner“ der Schule

       3. Übertretung

    Aufsicht führende Lehrkraft informiert die/den Klassenlehrer/in

     Brief der Schule an die Erziehungsberechtigten

-      Ankündigung von Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG Androhung des Ausschlusses vom Unterricht

-      verbindliche Teilnahme an einem Anti-Rauch-Kurs in der Schule

-      Vermerk im „Raucherordner“ der Schule

      4. Übertretung

-      Aufsicht führende Lehrkraft informiert die/den Klassenlehrer/in

-      Brief der Schule an die Erziehungsberechtigten

-      Ausschluss vom Unterricht für einen begrenzten Zeitraum

-      Vermerk im „Raucherordner“ der Schule


 Mit der 3. Übertretung werden die Vorfälle im nächsten Zeugnis dokumentiert.

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