Erlass
des MK v. RdErl. d.
MK vom 3.6.2005 - 23-82 114/5 VORIS 21069
Das Rauchen und der Konsum
alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie
bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.
In unserem Präventionskonzept,
das in einem gemeinsamen Ausschuss von Schülern, Eltern
und Lehrern entwickelt wurde, sind Hilfen vorgesehen, die
es den Schülerinnen und Schülern erleichtern sollen, das
absolute Rauchverbot einzuhalten. Es enthält aber auch Maßnahmen,
die bei Nichteinhaltung des Verbotes durchgeführt werden.
1.
Übertretung
-
Aufsicht führende Lehrkraft informiert die/den
Klassenlehrer/in
-
Brief
der Schule an
die Erziehungsberechtigten
-
Elterninformation
zum Thema „RAUCHEN“
-
freiwillige
Teilnahme am Anti-Rauch-Kurs in der Schule
-
Vermerk
im „Raucherordner“ der Schule
2.
Übertretung
-
Aufsicht führende Lehrkraft informiert die/den
Klassenlehrer/in
- Brief der Schule an die Erziehungsberechtigten
-
Übernahme
von gemeinnützigen Aufgaben für die Schulgemeinschaft für
einen begrenzten Zeitraum
-
Übergabe
der Informationsschrift „Vor und nach deiner letzten
Zigarette“
-
Vermerk
im „Raucherordner“ der Schule
3. Übertretung
- Aufsicht führende Lehrkraft informiert die/den
Klassenlehrer/in
-
Brief der Schule an die Erziehungsberechtigten
-
Ankündigung
von Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG Androhung des
Ausschlusses vom Unterricht
-
verbindliche
Teilnahme an einem Anti-Rauch-Kurs in der Schule
-
Vermerk
im „Raucherordner“ der Schule
4. Übertretung
-
Aufsicht
führende Lehrkraft informiert die/den Klassenlehrer/in
-
Brief
der Schule an die Erziehungsberechtigten
-
Ausschluss
vom Unterricht für einen begrenzten Zeitraum
-
Vermerk
im „Raucherordner“ der Schule
Mit
der 3. Übertretung werden die Vorfälle im nächsten
Zeugnis dokumentiert. |